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Blog Archiv Juli 2026

Labor in Nordfriesland fälscht Blutwerte: Jetzt redet ein Gutachter Tacheles

von Birger Bahlo

Ein gerichtlich bestellter Gutachter analysierte Ausstattung und Arbeitsweise des nordfriesischen Labors (Symbolbild), das gefälschte Blutwerte an Patienten verschickte.
Foto: Michal Jarmoluk/Pixabay

Tausendfach lieferte ein Labor in Wittbek / Nordfriesland an Patienten Blutwerte, die laut Landeskriminalamt lediglich mit einem Zufallsgenerator hergestellt worden waren. Kurios: In München stützte kürzlich eine Kundin des Labors eine Zivilklage ausgerechnet auf diese gefälschten Blutwerte. Das Gericht bestellte einen Gutachter, der das Labor und seine Arbeitsweise gründlich untersucht hat. Hier im Wirtschaftsblog Nordfriesland berichtet er exklusiv und erstmals, was seine gründlichen Recherchen ergeben haben - und wie der Prozess in München ausging.

Nordfriesland. Jetzt spricht ein Gutachter über die laut Ermittlern des Landeskriminalamtes (LKA) gefälschten Blutwerte, mit denen ein Labor in Wittbek (Nordfriesland) 8.717 Patienten betrogen haben soll. Schaden: vier Millionen Euro. Seine Recherchen machen die medizinische Dimension des Ganzen deutlich, während das strafrechtliche Verfahren wegen des Todes des angeklagten Geschäftsführers bereits im Vorjahr eingestellt worden war. Ich habe lange Gespräche mit dem Gutachter geführt, der hier namentlich nicht genannt werden möchte. Er bleibt im Hintergrund, es geht ihm und mir um die Sache.

Das Landgericht München hatte im Fall der Klage einer Patientin mit Brustimplantaten aus Silikon einen Fachärztlichen Gutachter beauftragt. Dieser – jahrzehntelang mit Brustimplantaten und deren Komplikationen beschäftigt – analysierte die Klageschrift und die vorgelegten Laborergebnisse und bewertete sie als nicht glaubhaft und zudem mit der angeblich angewandten Analysemethode gar nicht ermittelbar.

Das Kuriose an dem Prozess in München: Die Klägerin und ihre Anwältin bezogen sich ausgerechnet auf die gefährlich hohen Werte, die das Labor ihr mitgeteilt hatte – alle gefälscht nach Ansicht des LKA Schleswig-Holstein.

Die Klägerin hatte sich offenbar im Internet auf der Homepage einer Selbsthilfegruppe über einen Link das Angebot des Labors in Wittbek besorgt und auf eigene Rechnung eine Analyse erstellen lassen. Die eingesandte Blutprobe war rund anderthalb Jahre nach dem Ausbau ihres Implantats entnommen worden. Da fragte der Gutachter, warum angesichts so „hoher“ Werte bei der Frau nicht umgehend eine Kontrolluntersuchung vorgenommen worden sei, um Fehler bei der Analyse ausschließen zu können?

Die Ergebnisse dieser „Analyse“ in tabellarischer Form waren die wesentliche Grundlage für die Klage bei Gericht, in der von einer massiven Vergiftung durch Schwermetalle und Silikonbestandteile gesprochen wird. Die Anwältin, über die die Klage formuliert und eingereicht wurde, hatte ebenfalls auf der Homepage der Selbsthilfegruppe inseriert.

Das Labor in Nordfriesland versprach, unter anderem Krebsmarker, Silikone oder Schwermetalle finden zu können. Wörtlich: „Ob sich Silikone in eurem Blut befinden, kann unser Labor für euch überprüfen. Dort können zahlreiche Schadstoffe (Umweltgifte) im Blut nachgewiesen werden.“ 27 verschiedene Silikone oder auch Schwermetalle würden sich nachweisen lassen, so das Angebot.

Von „tolerabel“, über „hoch“ und „sehr hoch“ bis zu „grenzwertig“ schrieb das Labor zu der Liste der Blutwerte aus dem Zufallsgenerator. Von 20 Werten seien lediglich fünf tolerierbar, heißt es dort. Unterm Strich klang das bedrohlich für die Patientin.

Der Gutachter: „Die angebliche Analysemethode „IEC Intracellular electric capacity in Lymphycytes“, die das Labor ihm auf persönliche Nachfrage in Wittbek mitgeteilt hatte, „ist offenbar eine ,Privattechnik’, die eher dem Auspendeln von Lebensmitteln durch Homöopathen ähnelt“. Sie sei in der Fachliteratur als Methode gar nicht auffindbar.

Im Zuge seiner Recherchen wurde der Gutachter auf mehrere Medienberichte in Schleswig-Holstein aufmerksam, die die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft spiegelten. Laut Landeskriminalamt habe das Labor gar nicht über die erforderlichen Instrumente für solche Untersuchungen verfügt, stattdessen die Werte von einem Zufallsgenerator ausspucken lassen.

Der Gutachter betont, internationaler Standard für den Nachweis von chemischen Elementen sei die Gaschromatographie. Alle universitären und industriellen Untersucher würden sich der Gaschromatographie bedienen. Im Blut lassen sich bestenfalls das chemische Element Silikon, keineswegs aber Silikone, also polymere Silikonverbindungen nachweisen, von denen das Labor mehr als ein Dutzend bis auf eine Stelle hinter dem Komma nachgewiesen haben wollte. Nach Aussage des Gutachters „ist die vorgelegte Analyse Schwindel“.

Inzwischen ist das Labor insolvent, dort wird nicht mehr gearbeitet und das erst vor acht Jahren frisch errichtete Gebäude steht zum Verkauf. Nachdem diese gutachterliche Beurteilung das Konzept der Klage durchkreuzte und ein Befangenheitsantrag gegen den Gutachter abgelehnt wurde, erhielt das Gericht in München, das bis dahin von den kriminellen Machenschaften des Labors noch nichts wusste, die entsprechenden Informationen nachgereicht. In der Verhandlung kam die zuvor in der Klageschrift ausführlich begründete „Vergiftung“ mit keinem Wort mehr zur Sprache. Die Klage wurde abgewiesen.

Der Gutachter wundert sich, dass angesichts so „hoher“ Werte bei der Patientin nicht eine Kontrolluntersuchung vorgenommen wurde. Vor allem aber drängt sich die Frage auf, wie viele andere Patienten durch fiktive Laborwerte fälschlich für krank erklärt und stark verunsichert wurden.

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